Infoveranstaltung „Hinweisgeberschutzgesetzt“
Mit dem Inkrafttreten des neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zum 02.07.2023 sind bereits jetzt alle Unternehmen ab 250 Beschäftigte, sowie die Unternehmen ab 50 Beschäftigte spätestens ab Dezember 2023 rechtlich dazu verpflichtet, ein sog. Hinweisgeberschutzsystem in ihrem Unternehmen umzusetzen.
