Ihre Zeit ist Ihr Geld!

Damit Sie Ihre Zeit in sinnvolle wirtschaftliche Entscheidungen investieren können, bieten wir Ihnen als Mitgliedsbetrieb einen Service, der für Sie zeitraubende Schreibtischarbeit übernimmt.

Wir beraten Sie und kümmern uns um die Einziehung Ihrer geschäftlichen Forderungen. Wir tun alles, um Sie hierbei zu entlasten, damit Sie zu Ihrem verdienten Geld kommen.

Hierbei gehen wir wie folgt vor:

Kunden und Geschäftspartner, die Ihre Rechnungen nicht zahlen, werden zunächst noch einmal unter Fristsetzung von 2 Wochen von uns aufgefordert, Ihre Forderungen auszugleichen. Falls kein Zahlungseingang erfolgt, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, d. h. der Erlass eines Mahnbescheides beantragt. Sobald uns der Vollstreckungsbescheid vorliegt, übernehmen wir für Sie alle die mit der Zwangsvollstreckung verbundenen Maßnahmen. Dazu gehören z. B. Zwangsvollstreckungsaufträge, Anträge auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen, Pfändungs- und Überweisungebeschlüsse, Haftbefehle, Anträge auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung usw.

Falls „Widerspruch“ erhoben wird, kann das streitige Verfahren allerdings nicht von uns durchgeführt werden, da wir Sie in diesem Fall vor Gericht nicht vertreten dürfen. Bei einem nicht erfolgreichen Abschluss des Vorganges erheben wir keine Streitwertgebühr, sondern es werden Ihnen nur die verauslagten Gebühren in Rechnung gestellt.

Auch die Einholung von Auskünften beim Einwohnermelde- und Gewerbeamt, die Anforderung von Handelsregisterauszügen sowie Anfragen bei Gericht usw. werden von uns für Sie übernommen. So können Sie sicher sein, dass jede Möglichkeit genutzt wird, die zum Ausgleich der offen stehenden Forderung führt.

Sie haben noch offene Forderungen?

Wenden Sie sich an uns! Sie erreichen uns wie folgt:

Inkassostelle der Kreishandwerkerschaft Borken

Europaplatz 17
46399 Bocholt

Ansprechpartner:

Sarah Fonnemann

Tel.: 0 28 71 – 25 24 21
Fax: 0 28 71 – 25 24 25
E-Mail: sarah.fonnemann@kh-borken.de