Infoveranstaltung „Hinweisgeberschutzgesetzt“

Sehr geehrte Innungsmitglieder,

mit dem Inkrafttreten des neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zum 02.07.2023 sind bereits jetzt alle Unternehmen ab 250 Beschäftigte, sowie die Unternehmen ab 50 Beschäftigte spätestens ab Dezember 2023 rechtlich dazu verpflichtet, ein sog. Hinweisgeberschutzsystem in ihrem Unternehmen umzusetzen.

Für Unternehmen, die ihrer Pflicht zur Einführung und zum Betrieb der internen Meldestelle nicht nachkommen, droht eine Geldbuße bis zu 20.000,- €. Zudem riskieren diese, dass mögliche Hinweise durch Hinweisgebende an die externe Meldestelle, beim Bundesamt für Justiz, gemeldet werden oder gar in die Öffentlichkeit gelangen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) weist zudem einen positiven Aspekt auf und gilt als Frühwarnmechanismus zur Erkennung von betriebsinternen Regelverstößen und bietet Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Stärkung der Unternehmenskultur: durch die Implementierung des Hinweisgeberschutzsystems fördern Sie eine transparente, integre sowie verantwortungsbewusste Unternehmenskultur.
  • Frühwarnsystem für (Haftungs-) Risiken: ein effektiver Hinweisgeberschutzmechanismus ermöglicht, potenzielle Risiken und Regelverstöße frühzeitig zu identifizieren, um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.
  • Steigerung des Images und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens: die Implementierung des Hinweisgeberschutzes zeigt Ihre nachhaltige verantwortungsvolle Unternehmensführung und stärkt das Vertrauen Ihrer Beschäftigten, Ihrer Kunden und Ihrer Vertragspartner.

Welche gesetzlichen Anforderungen auf Ihr Unternehmen zukommen, wie Sie ein solches Hinweisgeberschutzsystem rechtssicher umsetzen können und welche Chancen Sie für Ihr Unternehmen daraus ableiten können, möchte Ihnen unsere Referentin als Externe Datenschutzbeauftragte und als Beauftragte für Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz erläutern sowie für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Anna Kimmel (Ass.-jur.) Leitung Externer Datenschutz

Die Veranstaltung richtet sich an Betriebsinhaber und Datenschutzbeauftragte der Mitgliedsbetriebe der Innungen. Pro Veranstaltung und Teilnehmer/in wird ein Teilnahmebeitrag in Höhe von 23,80 Euro brutto  (20,00 € netto plus 3,80 € USt) erhoben. In dem Beitrag sind Tagungsgetränke und Tagungsunterlagen enthalten. Abmeldungen werden bis 3 Tage vor der Veranstaltung unter Erstattung des Teilnehmerbeitrages akzeptiert. Ansonsten wird der volle Preis fällig.

Ihre Anmeldung nehmen Sie über den angefügten Rückmeldebogen via QR-Code, Fax oder E-Mail wahr. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit entsprechender Rechnung per Mail. Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie in der Anlage.

Weitere Veranstaltungsbedingungen sowie Datenschutzhinweise finden Sie ebenfalls in der Anlage.

Anfahrtsbeschreibung Sickings Wirtshaus
Anmeldeformular
Sonstige Hinweise

Mit freundlichen Grüßen

Jens Huchthausen
Geschäftsführer