Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferung – aktuelle EuGH Rechtsprechung vom 16.06.2011

Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der Verkäufer das Gut aus der Sache ausbauen, in die es vom Verbraucher gutgläubig eingebaut wurde, und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einbauen oder die für diese Vorgänge notwendigen Kosten tragen.

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-06/cp110059de.pdf

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