Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 01.05.2011

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zur neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 01.05.2011 aktuelle Hinweise für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den EU-Beitrittsstaaten als Flyer herausgegeben. Innungsmitglieder erhalten diesen kostenlos über die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Borken.