Schneechaos und Arbeitsrecht

Aufgrund der Witterungsverhältnisse und insbesondere durch Schnee und Eis kommen ArbeitnehmerInnen eventuell zu spät zur Arbeit. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales teilte dazu am 06.01.2011 mit, wie es sich mit dem Arbeitsausfall, Arbeitsentgelt und möglichen Überstunden verhält:

http://www.bmas.de