Ladenöffnung am 1. und 2. November 2025
Sobald Ihr Standort über ein gastronomisches Angebot verfügt, ist eine Ladenöffnung sowohl am Feiertag wie auch am Sonntag ganztägig zulässig. Für reine Verkaufsstandorte (ohne Sitzgelegenheiten) gilt folgende Regelung: Der 1. November 2025 (Allerheiligen) ist ein gesetzlicher Feiertag und eine Ladenöffnung ist somit für 5 Stunden Zeitkorridor gestattet, wie an Sonntagen.Für…
