Handwerkskampagne: Nutzungsrechte von Bildmotiven laufen aus

Die Imagekampagne des Handwerks geht ab Januar 2015 in die nächste Runde. In dieser zweiten Kampagnenstaffel liegt der Fokus verstärkt auf der Nachwuchsgewinnung. Gleichzeitig laufen zum Jahreswechsel die Nutzungsrechte an einigen alten Kampagnenmaterialien aus, sodass diese nicht weiter verwendet werden dürfen.

Als Faustregel gilt: Materialien mit Kampagnen-Sprüchen auf blauem Hintergrund dürfen uneingeschränkt weiter verwendet werden. Materialien aus der ersten Kampagnenstaffel mit Fotomotiven, Video und Ton dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Betriebe werden gebeten, betreffende Materialien nicht mehr zu verwenden und von ihrer Internetseite oder aus ihren Betriebsräumen zu entfernen. Ansonsten können rechtliche Abmahnungen nicht ausgeschlossen werden.

Alle sogenannten blau-roten Textmotive, die das einheitliche Erscheinungsbild des Handwerks zusammen mit dem Logo in den vergangenen Jahren geprägt haben, bleiben damit auch für die Zukunft erhalten. Lediglich einige Fotomotive und Videos können nicht mehr zum Einsatz kommen. Mitte Januar erscheinen dafür bereits die nächsten neuen Bildmotive der zweiten Kampagnenstaffel, die für die kommenden fünf Jahre eingesetzt werden können.

Detailinformationen zum Nutzungszeitraum der einzelnen Kampagnenelemente (externer Link)

Hintergrund: Nutzungsrechte für Materialien mit Rechten Dritter, wie Fotos, Videos oder Tonaufnahmen, werden in der Werbung gewöhnlich für einen befristeten Einsatzzeitraum eingekauft. Nach diesem Zeitraum dürfen diese Materialien nicht mehr verwendet werden. So auch bei der Imagekampagne des deutschen Handwerks.

Nutzungsrechte Kampagnenmaterial_2014.11.10