UFH-Veranstaltung: „Das Mindestlohngesetz – Anforderungen für den Arbeitgeber“

Seit Januar 2015 soll mit dem Mindestlohngesetz eine angemessene Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt sein. Das Mindestlohngesetz sieht bestimmte Dokumentationspflichten für Arbeitgeber vor, die vom Zoll jederzeit und ohne Voranmeldung überprüft werden können.

In dieser Veranstaltung  werden die Betriebsprüferinnen der Deutschen Rentenversicherung Bund, Frau Bergione und Frau Arndt, über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf das Gesetz referieren.

Bei Fragen zu den steuerlichen Aspekten steht uns der Steuerberater Tim Slaba von der Unternehmensberatergruppe Heisterborg und Partner zur Verfügung.

Weitere Unterstützung bei der Organisation und Durchführung erhalten wir durch die Kreishandwerkerschaft Borken, Geschäftsstelle Ahaus.

Eine Anmeldung ist möglich bei  Frau Elisabeth Büger,

per E-Mail an: e.bueger@elektro-bueger.de oder
per Fax: 02564-2313.

Arbeitskreis Unternehmerfrauen im Handwerk Kreis Borken e. V.

Die UFH sind ein Arbeitskreis mitarbeitender Ehefrauen und selbständiger Unternehmerinnen des Handwerks.

Die UFH betreiben Weiterbildung durch praxisorientierte Vorträge und Seminare sowie monatliche Informationsabende und übernehmen damit  Verantwortung für ihre Unternehmen.

Weitere Informationen erhalten sie unter www.ufh-kreis-borken.de

Geschäftsstelle :

Unternehmerfrauen im Handwerk Kreis Borken e. V.
c./ o Signal Iduna IKK
Europaplatz 17
46399 Bocholt

www.ufh-kreis-borken.de