Die Neugestaltung von Gefahrtarif und Beitrag bei der BGHM – Außerordentliche Informationsveranstaltung am 12.12.2012 um 16:00 Uhr in der Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1 in Borken

Liebe Innungsmitglieder,

ab 2013 wird sich die Einstufung in die Gefahrenklasse von Tischlerbetrieben bei der neuen Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) gravierend ändern. Der Gefahrtarif ist Grundlage der Beitragsberechnung. Die Veranlagung des Unternehmens zu den Gefahrenklassen nimmt die Berufsgenossenschaft auf Grund der bei ihr vorliegenden Angaben der Unternehmen zu ihrem Gewerbezweig per Veranlagungsbescheid vor.

Ob für Sie eine Einstufung in eine günstigere oder teurere Gefahrenklasse möglich ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Gemeinsam mit dem Fachverband des Tischlerhandwerks NRW werden die Innungen in den nächsten Wochen einen Fragebogen zur Erhebung „Einstufung Gefahrenklasse“ mit einem Merkblatt an Sie verschicken. Um Ihnen die nötigen Hintergrundinformationen zu geben und gegebenenfalls Fragen zu beantworten, führen die Tischler-Innungen Ahaus, Borken und Bocholt eine gemeinsame außerordentliche Informationsveranstaltung (ausschließlich für Innungsmitglieder) am

12.12.2012 um 16:00 Uhr in der Stadthalle Vennehof, Am Vennehof 1, 46325 Borken

durch.

Zu dem Thema „Die Neugestaltung von Gefahrtarif und Beitrag bei der BGHM“ referiert Herr Dipl.-Ök. Dieter Roxlau (Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes).

Auf Grund der Bedeutung und Dringlichkeit dieses Themas hoffen wir auf eine rege Beteiligung Ihrerseits. Bitte melden Sie sich daher zu dieser Veranstaltung mit der Rückantwort möglichst bis Montag, 10.12.2012 zurück.
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