Deutschland: Volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen

Ab dem 1. Januar 2014 benötigen Staatsangehörige aus Rumänien und Bulgarien keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr, wenn sie als Arbeitnehmer eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen. Sie besitzen damit das Recht auf freien und uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.Demgegenüber besteht mindestens bis zum 1. Juli 2015 eine grundsätzliche Arbeitsgenehmigungspflicht für Arbeitnehmer aus Kroatien. Kroatische Staatsbürger benötigen eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland eine Beschäftigung ausüben zu dürfen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, www.arbeitagentur.de; Handwerkskammer Schleswig-Holstein