Dänemark: RUT-Meldung bereits bei Material-Anlieferung

Wer als ausländisches Unternehmen Dienstleistungen in Dänemark ausführt, muss dies im RUT-Register melden. Die Anlieferung des Materials gilt bereits als Bestandteil der Dienstleistung. Dies gilt auch dann, wenn die Ausführung der Arbeiten erst einige Tage später beginnt. Wird die Anlieferung des Materials von anderen Mitarbeitern ausgeführt, als von denen, die die Montagearbeiten übernehmen, ist für die Anlieferung eine gesonderte RUT-Meldung einzureichen.

Quelle: Handwerkskammer Schleswig-Holstein