Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit

Seit dem 1. Mai 2011 gilt auch für die Bürger der acht im Jahre 2004 der EU beigetretenen Staaten aus Mittel- und Osteuropa die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit und die sogenannte Dienstleistungsfreiheit. Was sich hinter diesen Begriffen verbirgt und was das für (den Arbeitsmarkt) Deutschland – zumindest aus rechtlicher Sicht – bedeutet, können Sie in zwei Beiträgen nachlesen, die Ihnen als Download unter http://www.shk-nrw.de/news.php?id=211&t=19ff72f17af1e161601cfe419c5d8a68 in der Serviceleiste zur Verfügung stehen:

„Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit ab 1.Mai 2011“ (Aktuell 2/2011 Seite 14 des FV SHK NRW)
„Hinweise zur Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den EU-Beitrittsstaaten“(Merkblatt des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks)

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Peter Schlüter
Telefon 0211 69065–50
Telefax 0211 69065–69
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Quellenangabe: SHK-News 7/2011