Nutzfahrzeuge: Ab dem 01. Januar 2012 neue Ausnahmeregeln für verschärfte Umweltzonen

Am 1. Januar 2012 wird das gesamte Ruhrgebiet zu einer einzigen zusammenhängenden Umweltzone erklärt und ab dem 1. Juli 2014 gelten in ganz NRW nur noch grüne Plaketten als Genehmigung zum Befahren der Umweltzonen. Landesweit werden die Schadstoffklassen schrittweise umgestellt: Bis Ende 2012 sind, je nach Umweltzone, alle Plaketten – rote, gelbe und grüne – gültig, von Anfang 2013 bis zum 30. Juni 2014 noch gelbe und grüne Plaketten und danach nur grüne.

Für Handwerksbetriebe gibt es verschiedene Ausnahmeregelungen, die für alle Umweltzonen in NRW gelten und durch die mehr Zeit für die Erneuerung des Fuhrparks gewonnen werden kann. Dies sind die Härtefallregelung, die Fuhrparkregelung, Ausnahmen von Amtswegen und die Anwohnerregelung. Der Handwerkerparkausweis berechtigt ab dem nächsten Jahr allerdings nicht mehr zum Befahren der Umweltzonen.

Auf der HWK-Webseite finden Sie Details zu den Ausnahmeregelungen:
http://www.hwk-muenster.de/index.php?id=798

Es gilt eine landeseinheitliche Ausnahmeregelungen für Umweltzonen in NRW. Das Informationsblatt finden Sie hier: http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umweltzonen/ausnahmeregelungen/index.php

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen