Erleichterung bei den Dachdecker- und Bauunternehmen

Entsorgung von Styropor in Hausmüllverbrennungsanlagen ist laut Minister-Erlass weiterhin möglich.

Das Düsseldorfer Umweltministerium hat per Erlass klargestellt, dass Styropor auch weiterhin in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden darf. Anfang Oktober hatte eine neu in Kraft getretene EU-Verordnung bei den Bauunternehmern für Unmut gesorgt. Nach dieser neuen Verordnung sollten Styropore, die mit dem Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD)  belastet sind, als gefährlich und als Sondermüll eingestuft werden und somit eine Entsorgung nur noch in Spezialverbrennungsanlagen möglich sein.

„Das wäre mit über 5.000 Euro anstatt von bisher 150 Euro pro Tonne für uns Dachdecker- und generell Unternehmen aus dem gesamten Bauhandwerk richtig teuer geworden“, so Bernhard Seggewies, Obermeister der Dachdecker-Innung Borken-Bocholt, „denn es sind vor allem Dachdecker- und Bauunternehmen, bei denen große Mengen dieser HBCD-belasteten Dämmmittel anfallen können, beispielsweise bei der Sanierung älterer Flachdächer“, so Seggewies weiter.

Seggewies zeigte sich erst einmal erleichtert, dass sich durch den NRW-Erlass nun in der Praxis trotz EU-Verordnung nicht viel ändern wird. HBCD darf weiterhin in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden, solange eine bestimmte Konzentration und Menge nicht überschritten wird. Lange Wege zu Spezialverbrennungsanlagen bleiben den hiesigen Unternehmen erspart. Die Kunden dürfte es ebenso freuen, denn Dachsanierungen können wie geplant durchgeführt werden und fallen nicht möglichen Baustopps aufgrund von Entsorgungsproblemen zum Opfer.

„Insgesamt ist der akute Entsorgungsnotstand lediglich abgemildert worden, aber nicht beseitigt. Besonders bei größeren Bauvorhaben kann keine Entwarnung gegeben werden“, so das Fazit von Seggewies.

Normalverbraucher wären von der EU-Regelung nicht betroffen gewesen. Kleine Styropor-Mengen gelten als nicht gefährlich und dürfen weiterhin im Gelben Sack entsorgt werden, da ausdrücklich als Verkaufsverpackung gekennzeichnetes Styropor nicht unter die Vorgabe der EU-Verordnung fällt.

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Bernhard Seggewies, Obermeister der Dachdecker-Innung Borken-Bocholt