Dänemark: Neues Autorisationsgesetz ab 2. Juni 2014

Das Arbeiten an Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen in Dänemark ist zulassungspflichtig. Die Zulassung erhalten nur Betriebe mit Meisterqualifikation und Qualitätsmanagement-Zertifizierung. Zum 2. Juni 2014 ist ein neues Autorisationsgesetz in Kraft getreten, das sämtliche Zulassungen in diesem Bereich regeln und vereinfachen soll.

Änderungen:

  • Die persönliche Haftung des Meisters in Elektrobetrieben entfällt. Künftig haftet nur das Unternehmen.
  • Der persönliche Verantwortliche in SHK-Betrieben ist künftig der fachlich Verantwortliche. Die Zulassung als fachlich Verantwortlicher muss künftig nur einmalig beantragt werden und gilt auch bei Arbeitsplatzwechseln weiter.
  • Neues bedienerfreundliches Autorisationsregister
  • Vergabe neuer Autorisationsnummern an alle Betriebe
  • Vereinfachte und vereinheitliche Anforderungen an Qualitätsmanagement-System

Quelle: Sikkerhedsstyrelsen, Handwerkskammer Schleswig-Holstein Flensburg Lübeck (Außenwirtschaftsnachrichten Juni 2014)