Forderung: Bei Tachographenpflicht muss 3,5-Tonnen-Begrenzung bleiben

Beim Besuch der Firma Holztechnik Schwanekamp GmbH in Vreden –Lünten am 29.10.2012 machten Vertreter des Handwerks diese Forderung gegenüber den Politikern deutlich.

Am 29.10.2012 konnte Josef Lepping, Geschäftsführer der Firma Holztechnik Schwanekamp GmbH in Vreden-Lünten, den Bundestagsabgeordneten Johannes Röring sowie Bernhard Tenhumberg, Mitglied des Landtags in NRW in seiner Firma begrüßen. Ebenfalls anwesend waren Kreishandwerksmeister Alfred Marx, Christoph Bruns und Daniel Janning, Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Borken, Thomas Harten, Geschäftsführer des Bereiches Wirtschaftsförderung der Handwerkskammer Münster und Winfried Tenbrink, Obermeister der Tischler-Innung Ahaus.

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Bei einem Betriebsrundgang zeigte Josef Lepping zunächst eindrucksvoll wie die beiden Unternehmen am Standort in Vreden-Lünten, die Holztechnik Schwanekamp GmbH und die MOprojects GmbH, sich im Bereich Innenausbau und Holztechnik stetig weiterentwickelt und den technischen Fortschritten angepasst haben und heute spezialisiert sind auf gehobene Objekteinrichtungen wie Parfümerien, Ladenbau, Apotheken, Hotels und individuelle Projekte für Museen und anspruchsvolle Privatkunden.

Aus der Holztechnik Schwanekamp GmbH, die auf eine über 100-jährige Firmengeschichte zurückblicken kann, ist zusammen mit der MOprojects GmbH eine Unternehmensgruppe entstanden, die heute weltweit tätig ist. 2005 wurde die Firma MOprojects GmbH als internationale Ausrichtung gegründet mit Vertretungen in England, Frankreich und der Schweiz. Heute würden über 90 Prozent der Aufträge für das Ausland abgewickelt – zunehmend für den Osteuropäischen Raum, so die Aussage von Herrn Lepping.

Nach dem Rundgang wurde ein aktuelles Problem an die Politiker herangetragen: Im Bereich der Tachographenregelung sind Änderungen geplant.

Laut aktueller Rechtslage besteht eine Tachographenpflicht für Fahrzeuge, die zum Transport von Gütern dienen und eine Gesamtmasse über 3,5 Tonnen haben. Für Handwerker existierte bislang eine Ausnahme für Fahrten im Umkreis von 50 km um den Betriebsstandort. Diese Ausnahme soll auf 100 km (ohne Gewichtsbegrenzung) ausgedehnt werden („150 km Ausnahmeradius“ fand keine Mehrheit).

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Das Europäische Parlament hat am 3. Juli 2012 in erster Lesung jedoch einen Änderungsantrag zur Ausdehnung des Geltungsbereiches auf Fahrzeuge über 2,8 Tonnen angenommen. Das wiederum hätte aber enorme Auswirkungen auf die Handwerker, denn viele von ihnen verfügen über Fahrzeuge gerade im Bereich 2,8 bis 3,5 Tonnen. Sobald für Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen der Ausnahmeradius von nunmehr 100 km auch nur einmal im Jahr überschritten würde, wäre die Pflicht zum Einbau eines Tachographen gegeben.

Daher trugen die Vertreter des Handwerks den beiden anwesenden Politikern ihre Forderung nach Beibehaltung der Tonnage-Begrenzung von 3,5 Tonnen vor. Eine geplante Änderung auf 2,8 Tonnen würde zu enormen Wettbewerbsverschiebungen im Vergleich zu anderen europäischen Ländern führen.

Weiterhin sei eine Lockerung für den 28-Tage Nachweis erforderlich, denn die damit verbundenen hohen Dokumentationspflichten seien ein enormer Aufwand für die Handwerksbetriebe.

Johannes Röring sicherte seine volle Unterstützung zu und wolle die Thematik mit Verkehrsminister Ramsauer besprechen. Seine Empfehlung lautete, dass das Handwerk sich aber auch selber massiv dafür einsetzen solle. Bernhard Tenhumberg erklärte, er wolle im Landtag auf die klaren Wettbewerbsnachteile des ländlichen Raumes hinweisen.