Ausbildereigungsverordnung

Ab August werden Ausbilder wieder geprüft

Knapp sechs Jahre wurde die Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) ausgesetzt.
Am 1. August 2009 tritt sie in überarbeiteter Form wieder in Kraft. Ab dann müssen Ausbilder aller Wirtschaftsbereiche in einer Prüfung nachweisen, dass sie die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse auf dem Kasten haben.

Die Novelle der AEVO bringt eine Neustrukturierung der Prüfungsanforderungen und -inhalte mit sich. So wird das Eignungsprofil der Ausbilder künftig in vier Abschnitte unterteilt. Sie spiegeln den gesamten Prozess der Ausbildung wider:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung der Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Der Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) hat sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass die AEVO zwar neu strukturiert, das Niveau jedoch nicht abgesenkt wird.

Weitere Einzelheiten können Sie aus einer weiteren PDF-Datei entnehmen, die auch weiterführende Links enthält.

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Über Veronika Stemberg

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