Aus der Rechtsprechung

Arbeitszeitkonto – Kürzung von Zeitguthaben

Der Arbeitgeber darf Minusstunden des Arbeitnehmers mit dem auf einem Arbeits-zeitkonto ausgewiesenen Zeitguthaben nur dann verrechnen, wenn ihm die der Führung des Arbeitszeitkontos zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit dazu eröffnet. Dies stellte das BAG mit Urteil vom 21. März 2012 (Az.: 5 AZR 676/11) klar.

Diebstahl von 7.100 Euro zerstört das Vertrauensverhältnis nachhaltig

Bedient sich ein Arbeitnehmer eigenständig an Bareinnahmen des Arbeitgebers,
ist die Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung wirksam, so das LAG Rheinland-Pfalz. Der Griff in die Kasse hat das Vertrauensverhältnis aus Dauer zerstört. (Az.: 2 AZR 541/09)

Quelle: LFH-Orientierungen 2/2012

 

Abgeltung falsch berechneter Urlaubstage im Kündigungsschreiben

Erklärt der Arbeitgeber in einem Kündigungsschreiben eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen als abgegolten, so stellt diese Erklärung ein deklaratorisches Schuld- versprechen dar. Die Erklärung kann weder vom Arbeitgeber wegen Irrtums angefochten werden, noch ist es treuwidrig, dass der Arbeitnehmer sich auf das Schuldanerkenntnis beruft (LAG Köln 4. April 2012, 9 Sa 797/11).

Quelle: LFH-Orientierungen 3/2012