Schweiz: Nachweis für reglementierte Berufe nun über Gewerberegisterauszug möglich

Seit September 2013 müssen Handwerker, die in der Schweiz Montagen ausführen, in einigen reglementierten Berufen (z. B. in der Elektrotechnik) den Meldepflichten und Nachprüfungen der Berufsqualifikation beim Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) nachkommen. Das Verfahren sorgt seitdem für Unbehagen, denn es bringt die deutschen Handwerkskammern in ein Dilemma. Die EU-Bescheinigung erfolgt über die Kammern, die Untersagung der Gewerbeausübung hingegen wird durch die zuständigen Gewerbebehörden ausgesprochen. Dort sind auch die entsprechenden Informationen im Gewerbezentralregister gespeichert. Da die Synchronisierung der Informationen über eine etwaige Gewerbeuntersagung nicht augenblicklich, sondern mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung erfolgt, konnten die Kammern eine EU-Bescheinigung für reglementierte Berufe kurzfristig und aktuell nicht mit letzter Sicherheit erteilen.

Durch eine Initiative von Bayern Handwerk International konnte nun erreicht werden, dass künftig deutschlandweit ein an die EU-Bescheinigung angehängter aktueller Gewerbezentralregisterauszug als Nachweis akzeptiert wird.

Neben verschiedenen Nachweisen, wie beispielsweise zur Berufsqualifikation oder zum Versicherungsschutzes, muss den Schweizer Behörden mit der EU-Bescheinigung attestiert werden, dass zum Zeitpunkt der Meldung dem Handwerker bzw. dem Handwerksunternehmen die Ausübung des jeweiligen Berufes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt worden ist.

Erforderliche Dokumente und Nachweise, die dem Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erhält man auf den Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft www.sbfi.admin.ch , Stichwort „Erforderliche Dokumente“.

 

Quelle Bayern Handwerk International, Oktober 2014