Newsletter "Zukunftsinitiative Handwerk"
„Zukunfts-Initiative Handwerk“ soll landesweit „Klima von Innovation und Wettbewerbsstärkung“ bringen
Düsseldorf (LGH). „Wir wollen mit der Zukunfts-Initiative Handwerk Nordrhein-Westfalen neue Themenfelder für die Unternehmen erschließen. Sie sollen veränderte Marktanforderungen und gewandelte gesellschaftliche Bedürfnisse schneller erkennen und geeignete Lösungsstrategien entwickeln können. Dies soll ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken und dazu beitragen, Arbeitsplätze im Handwerk zu sichern und zu schaffen.“ Mit diesen Worten stellte Wirtschaftsministerin Christa Thoben ein Projekt vor, das sich als breit angelegtes Unternehmensentwicklungskonzept versteht. Die Kreishandwerkerschaft Borken ist Partner im Projekt und wird sich aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen im Bereich Außenwirtschaft engagieren.
Länderinformationen: Lohn- und Lohnnebenkosten im Ausland
Marktchancen für Bau-/Ausbaubetriebe in Südfrankreich
Bereits im September eines jeden Jahres beginnt an der französischen Mittelmeerküste die bauintensive Zeit, die charakterisiert ist durch Renovierungs-, Verschönerungs- und Umbaumaßnahmen zunächst in Luxushotels und Villen, sodann bis in den Monat März in den hochwertig eingerichteten Zweitdomizilen und Ferienanlagen fortgesetzt wird. Zusätzlich spricht man von einem sechs- bis achtjährigen Umbau-/Renovierungszyklus, der durch Eigentümerfluktuation hervorgerufen wird.
EU: Internetportal erleichtert grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit
Das neue Internetportal der Europäischen Kommission „Europa für Sie-Unternehmen“ unterstützt Unternehmen, die innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig werden möchten. Informationen über das EU-Recht und das nationale Recht der 27 Mitgliedstaaten sind überschaubar dargestellt. Fragen zum Thema Genehmigungen, Vermarktung, Registrierungen, Wettbewerbsbedingungen und diverse Steuer- und Rechtsunterschiede werden auf dem Portal beantwortet. Die Seite ist unter www.ec.europa.eu abrufbar.
Polen: EM 2012 bringt Geschäftschancen für deutsche Handwerksunternehmen
Im Hinblick auf die anstehende EM 2012 in Polen und der Ukraine sind neben den neuen Fußballstadien auch umfangreiche Investitionen im Bereich Infrastruktur und Unterkünfte geplant. Dabei steigt mit wachsendem Zeitdruck auch das Interesse erfahrene ausländische Firmen mit entsprechendem Spezialwissen einzusetzen. Für deutsche Unternehmer bestehen gute Aussichten, als Subunternehmer von den Investitionsprojekten zu profitieren.
Neues Informationsportal für Arbeiten in der Schweiz
Das schweizerische Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat eine neue Internetplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz eingerichtet.
Die neue Website www.entsendung.ch bietet einheimischen und ausländischen Unternehmen die Möglichkeit sich über Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz zu informieren.
Änderungen im Meldeverfahren für Arbeiten in der Schweiz
Entsandte Arbeitnehmer/innen sowie selbständig Erwerbstätige haben sich auf einem offiziellen Formular und spätestens 8 Kalendertage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten in der Schweiz zu melden. Können in Notfällen (Unfälle, Naturkatastrophen und anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen) ausnahmsweise die 8 Kalendertage nicht eingehalten werden, kann die Arbeit vor Ablauf der achttägigen Voranmeldefrist aufgenommen werden, frühestens jedoch am Tag der Meldung.
Nun haben sich zwei Änderungen im Meldeverfahren ergeben, die einige Erleichterungen für ausländische Betriebe bringen.
LGH-Marktstudie: Erneuerbare Energie und Energieeffizientes Bauen
Die LGH hat eine Handwerk Marktstudie zum Thema „Erneuerbare Energie und Energieeffizientes Bauen“ herausgebracht. Sie enthält erste kurze Informationen über mögliche Marktchancen des Handwerks im Zusammenhang mit der Nutzung von erneuerbaren Energien in ausgewählten Ländern Europas. Im Fokus stehen die nationalen Rahmenbedingungen und Markteinschätzungen zu Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien, Tschechien und den Niederlanden.
Diese Broschüre kann über die LGH bezogen werden. www.lgh.de
Gratisbroschüren: Arbeiten in Finnland
Die internationale Anwaltskanzlei BJL Bergmann Oy in Helsinki veröffentlicht regelmäßig Broschüren mit Informationen über wirtschaftliche Tätigkeiten in Finnland. Ganz aktuell ist die Broschüre „Your Employee in Finland“ herausgegeben worden, die zum Download zur Verfügung steht.
Dienstleistungsrichtlinie in Österreich für Unternehmen aus anderen EU-Staaten
Österreich hat seit Februar 2008 die Dienstleistungsrichtlinie 2005/36/EG in nationales Recht umgesetzt. Unternehmen müssen beim Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in Wien vor Beginn der Arbeitsaufnahme eine Dienstleistungsanzeige abgeben, wenn sie eine gelegentliche und vorübergehende Dienstleistung erbringen.
Intersolar fördert junge, innovative Solarunternehmen
Die internationale Fachmesse Intersolar ist die weltweit größte Fachmesse für Solartechnik. Auch im Jahr 2009 unterstützt Intersolar – gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) die jüngsten und innovativsten Unternehmen der Branche.
Das BMWi ermöglicht den jungen Unternehmen die Teilnahme an internationalen Leitmessen in Deutschland zu vergünstigten Bedingungen. So werden 80 % der Kosten für Standmiete und Standaufbau übernommen. Auf dem Gemeinschaftsstand der geförderten Unternehmen werden mindestens 15 hoch innovative Unternehmen erwartet.
Norwegisches Krisenpaket bringt Geschäftschancen für deutsche Bauunternehmen
Die Norwegische Regierung möchte in den kommenden Monaten 2,2 Milliarden Euro in rund 300 öffentliche Projekte investieren. Außerdem sollen 13 Millionen Euro in erneuerbare Energien und energieeffizientes Bauen fließen. Da Norwegen einen Großteil seiner Baustoffe und Ausrüstung aus Deutschland bezieht, haben deutsche Unternehmen gute Chancen, bei Ausschreibungen von öffentlichen Bauprojekten berücksichtigt zu werden
Meldepflicht für Baubetriebe in Spanien: Schulungsnachweis zur Unfallvermeidung und Melderegister REA
Die spanischen Behörden verlangen seit letztem Jahr einen Nachweis über die erfolgreich durchgeführte Schulung zur Unfallverhütung auf dem Arbeitsplatz, die sowohl Fachkräfte als auch Führungskräfte betrifft.
Großbritannien: Health and Safety, Ländermerkblatt
Das Sondermerkblatt enthält wichtige Informationen zum Thema Gesundheit und Arbeitsschutz am Arbeitsplatz in Großbritannien, die beim Einstieg in den britischen Markt unbedingt beachtet werden sollten.
Diese Broschüre kann ab sofort bei der Kreishandwerkerschaft Borken angefordert werden.
Dänemark: Neue Nachweise im Bausektor ab sofort erforderlich
Zwei Anerkennungsvarianten werden unterschieden:
Arbeitet ein Unternehmen nur gelegentlich in Dänemark, so meldet es den betreffenden Mitarbeiter bei der Arbeitssicherheitsbehörde an und weist dessen Qualifiaktion nach.
Schweiz: Weisung zum internationalen Lohnvergleich
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 11. November 2008 eine Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" herausgegeben, die genaue Vorgaben dazu enthält, wie die Schweizer Mindestlöhne mit den im Ausland gezahlten Löhnen zu vergleichen sind. Diese Weisung ist bindend und muss von allen Vollzugsorganen, d. h. den paritätischen Kommissionen, den tripartiten Kommissionen und den kantonalen Behörden, beachtet werden.
Frankreich
Das französische Recht sieht für bestimmte Mängel an Bauwerken eine 10-jährige Gewährleistung vor. Unternehmer werden mit diesen Regelungen zugleich verpflichtet, für mögliche Gewährleistungsansprüche des Kunden eine Versicherung abzuschließen, die sog.Garantie-Décennale-Versicherung. Diese Verpflichtung trifft alle, die am Bau beteiligt sind, sogar die Innenausstatter. Maßgeblich ist, ob der Unternehmer mit seiner Leistung Veränderungen am Bauwerk vornimmt. Das Aufstellen von Regalen würde den Schreiner nicht zu einer Versicherung verpflichten, wohl aber der Einbau von Fenstern und Türen.
Spanien: Pflicht zur Meldung bei Entsendungen
Dauert die Ausführung von Aufträgen in Spanien länger als acht Tage, müssen entsandte Arbeitnehmer angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt bei den Behörden für Arbeit und Soziale Sicherheit, genannt Delegación Territorial De Trabajo. Für Selbständige besteht keine Meldepflicht.
Spanien: Führen von Baustellenkontrollbuch ist Pflicht!
Baufirmen sind dazu verpflichtet, ein Baustellenkontrollbuch - Libro de Visitas - zu führen. Darüber hinaus ist es bei der zuständigen Inspección de Trabajo y Seguridad Social vorzulegen und von den Mitarbeitern auf der Baustelle ständig mitzuführen.