Teile III und IV der Meisterprüfung

Was wird unterrichtet?

Der allgemeinkundliche Lehrgang für die Teile III und IV der Meisterprüfung wird in insgesamt 340 Unterrichtsstunden durchgeführt und umfasst die wirtschaftllichen, rechtlichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, die für alle Berufe gleich sind.

Wann findet der Lehrgang statt? Generell werden die Teile III und IV der Meisterprüfung einmal jährlich an beiden Standorten durchgeführt. Abweichungen sind möglich. Einzelheiten zu den aktuellen Terminen finden Sie unter den jeweiligen Lehrgangsstandorten.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen? Für den Besuch eines Meistervorbereitungslehrganges ist keine Voraussetzung zu erfüllen, allerdings ist für die Zulassung zur Meisterprüfung die bestandene Gesellen- oder Facharbeiterprüfung erforderlich. Sofern eine Gesellen- oder Facharbeiterprüfung in einem anderen Handwerk abgelegt wurde, ist eine mehrjährige Berufstätigkeit (3 Jahre) in dem Handwerk, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, erforderlich.
Wo findet der Unterricht statt? Die Kreishandwerkerschaft Borken führt die Vorbereitungslehrgänge für die Teile III und IV der Meisterprüfung im Handwerk in Ahaus und Borken durch.
Wie teuer ist der Lehrgang?

Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt 1.395,00 €.
Hinzu kommen die Lernmittel und die Prüfungsgebühren, die von der Handwerkskammer Münster erhoben werden.

 

Ihre Ansprechpartnerin in Fortbildungsfragen:


Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung zu unserem Weiterbildungsangebot?
Folgende Mitarbeiter sind Ihnen gerne behilflich:

 


Ansprechpartnerin für die Lehrgangsorte Ahaus und Borken:

Kreishandwerkerschaft Borken, Geschäftsstelle Ahaus
Andrea Lange
Telefon: (0 25 61) 93 89-12, Telefax: (0 25 61) 93 89-89
E-Mail: andrea.lange@...

   


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