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Neues aus dem Südkreis

Fachexkursion nach ISTANBUL 2012

Dieser Eintrag wurde geschrieben am 14. Mai 2012

Unsere diesjährige Mitgliederreise geht nach Istanbul.Wir würden uns freuen, wenn Sie, Ihre Familienangehörigen, Freunde und Bekannte Interesse an dieser Reise finden würden und freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Die Reise findet statt vom

12. – 16. November 2012
ab/bis Frankfurt

inkl. Busfahrt zum/vom Flughafen

Anmeldungen und die Details des Programms können Sie dem jeweiligen Link entnehmen.

http://www.kh-borken.de/wp-content/plugins/downloads-manager/img/icons/pdf.gif Anmeldung Mitgliederreise 2012 (464.31KB)

http://www.kh-borken.de/wp-content/plugins/downloads-manager/img/icons/pdf.gif Flyer "Fachexkursion Istanbul" (6.01MB)


Messe „Altbau Optimal- Effizient Sanieren“ am 19. und 20. Mai in den Shopping-Arkaden

Dieser Eintrag wurde geschrieben am 10. Mai 2012

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Den Wert der eigenen Immobilie durch Sanierungsmaßnahmen zu erhöhen macht aus vielerlei Gründen Sinn. Neben Klimaschutzaspekten spielen auch steigende Energiekosten und der geringe Sparzinssatz eine Rolle. Interessant bleibt die Frage, welche Art von Maßnahmen an der eigenen Immobile den größtmöglichen positiven Effekt bringen, für Geldbeutel und Umwelt.

Genau hier setzt die Messe ALTABU OPTIMAL- EFFIZIENT SANIEREN an.

An zwei Tagen, Samstag 19. und Sonntag 20. Mai geben über 20 Experten Tipps, antworten auf Fragen und stellen Fachleute Lösungsmöglichkeiten vor. Neben örtlichen Innungsbetrieben sind Energie- und Förderberater sowie u. a. auch Architekte/inn/en vertreten.

Spannende Details bietet der Messestand der „Klimakommune Bocholt“ an. Hier können Bocholter Hauseigentümer/Innen die Infrarot-Aufnahmen ihrer Hausdächer ansehen. „Ein Blick auf die farbigen Bilder gibt oft schon wertvolle Hinweise auf das Verbesserungspotenzial“, so Angela Theurich, Umweltreferentin der Stadt Bocholt.

Genau dazu passend: Das  Förderprogramm „Altbau Optimal“ mit der Aktion „50 superwarme Flachdächer“. Ziel der „NRW- Klimakommune Bocholt“ ist es, die Sanierungsquote auf über 2% pro Jahr zu steigern.

Folgende neutrale und Produkt unabhängige Fachberatung erhalten Interessierte am Messestand der „NRW- Klimakommune Bocholt“:

SAMSTAG, 19. Mai 2012, 10.00 Uhr bis 18:00 Uhr:

Jörg Buschmann von der EnergieAgentur.NRW informiert und berät über aktuelle FÖRDERPROGRAMME der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Neben der Möglichkeit, zinsgünstige Darlehen zu nutzen gibt es auch die Möglichkeit, Einzelmaßnahmen mit einem einmaligen Zuschuss finanziell unterstützen zu lassen.

SONNTAG, 20.05.2012, 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Peter Büteröwe, freier Referent der Handwerkskammer Münster beantwortet Fragen zu effizienten Heizungsanlagen. Dabei geht es nicht nur um Neuanschaffungen sondern auch um Optimierungsmöglichkeiten im Bestand.

Bemerkenswert: Die „Rosinen“ der Dachsanierung sind ungedämmte Geschossdecken aus Beton. Eine 75 qm große Beton- Geschossdecke, die seit 50 u. mehr Jahren ungedämmt blieb, verursachte in dieser Zeit ca. 40.000 Liter unnötigen Heizölverbrauch. Gegenwert heute ca. 30.000 Euro. Eine gute Dämmung reduziert den Wärmedurchgang um 95%!

Die Kosten für eine Dämmung betragen bei Eigenleistung nur ca. 1.200 Euro (Angabe Niedrig Energie Institut Detmold).

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Da die Stadt Bocholt vom Land NRW als Klimakommune ausgezeichnet wurde, wird die gesamte Veranstaltung durch das Klimaschutzministerium NRW gefördert.

Der Eintritt ist daher für alle Besucher/innen frei.


Frischer Wind für Ihr Marketing VIII

Dieser Eintrag wurde geschrieben am 20. April 2012

Frischer Wind für Ihr Marketing VIII
Die erfolgreiche Vortragsreihe mit spannenden Themen zum Marketing geht in die 8. Runde. Als durchührender Referent wieder dabei: Prof. Dr. Gerd Wassenberg, der die Teilnehmer mit vielen neuen Informationen und Eindrücken für den unternehmerischen Alltag begeistern wird.

Termine:
Di. 15.05.2012: Thema “Die Kundenbeschwerde ist ein Geschenk”
- Konsequentes Beschwerdemangagement zur Erhöhung der Kaufbereitschaft

Mi. 30.05.2012: Thema “Verkauf getätigt! Kunde vergessen?”
- Mit After-Sales-Service positiv überraschen und erfolgreich sein

Mi. 20.06.2012: Thema “Das Känguruh-Prinzip” – Mit kleinem Budget Umsatz und Gewinn steigern
Beginn jeweils um 17 Uhr bis 20 Uhr.

Weitere Infos und Anmeldung ab sofort über die IHK Nord Westfalen, Tina Benning,
Telefon: 02871 990314, E-Mail: benning@ihk-nordwestfalen.de
Informationen ebenfalls im Flyer, der hier abgerufen werden kann.

Veranstalter ist die IHK Nord Wesfalen mit Unterstützung der Stadtsparkasse Bocholt und der Kreishandwerkerschaft Borken.

Mit Job-Speed-Dating Fachkräfte finden

Dieser Eintrag wurde geschrieben am 01. März 2012

Angebot des Netzwerkes W für Unternehmen und Wiedereinsteigerinnen

Ahaus / Borken / Bocholt / Kreis Borken. Schnell, direkt und effektiv Bewerberinnen kennen lernen können Unternehmen beim Job-Speed-Dating. Wer die neue Idee zur Jobsuche ausprobieren möchte, kann dies im März in Borken (2. März), Bocholt (8. März) und Ahaus (15. März) tun. Die besondere Firmenkontaktbörse wird vom Netzwerk W im Kreis Borken angeboten und spricht vor allem Firmen und berufliche Wiedereinsteigerinnen an.

Gut für Frauen und Firmen

„Unser Ziel ist, Unternehmen mit qualifizierten Bewerberinnen in Kontakt zu bringen. Wiedereinsteigerinnen geben wir so die Möglichkeit, in kurzer Zeit mehrere Kontakte zu Betrieben zu knüpfen. Für Unternehmen ist die besondere Kontaktbörse vorteilhaft, da sie Bewerberinnen mit interessantem Profil unverbindlich kennen lernen und freie Stellen schnell und effizient besetzen können“, erklärt Netzwerk W – Koordinatorin Sonja Schaten.

Beim Job-Speed-Dating nehmen im Zehn-Minuten-Takt potenzielle Bewerberinnen an Tischen Platz und stellen sich den anwesenden Personalverantwortlichen vor. Im persönlichen Gespräch können Eindrücke und Informationen ausgetauscht werden. Ist die Zeit um, ertönt ein Signal und die Gesprächspartner wechseln. Wer überzeugt, bekommt ein offizielles Vorstellungsgespräch. Bei den Bewerberinnen wird eine Vorauswahl getroffen, damit sie grundsätzlich für die offenen Stellen geeignet sind.

In Deutschland erfolgreich ist das Speed-Dating für die Jobsuche bereits seit 2009. Organisiert wurde es vor allem von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern für Hochschulabsolventen, Langzeitarbeitslose und Auszubildende.

Markthalle

Zu jeder Veranstaltung gehört auch eine öffentliche „Markthalle“: In einem Vorraum bekommen Unternehmen, Frauen und MultiplikatorInnen die Gelegenheit, sich persönlich mit Ihren Angeboten vorzustellen und auszutauschen.

Netzwerk W

Das Job-Speed-Dating wird in Kooperation mit dem Netzwerk W im Kreis Borken durchgeführt und von der Landesinitiative Netzwerk W (Wiedereinstieg) unterstützt. Die Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH koordiniert das regionale Netzwerk. Weitere Partner des Netzwerkes sind die Agentur für Arbeit Coesfeld, das Netzwerk der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Borken, das Jobcenter im Kreis Borken, die DRK – Soziale Arbeit und Bildung gGmbH, die Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft der Stadt Bocholt mbH (EWIBO), die Kreishandwerkerschaft Borken und das Netzwerk Westmünsterland. Netzwerk W ist ein Förderprojekt des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter.

Für das besondere Firmenkontaktkonzept werden noch Unternehmen und Frauen im Kreis Borken gesucht!

Die Job-Speed-Dating-Termine und Kontaktstellen

Borken, 02. März 2012 (Kontakt: DRK, Marlies Kühne, 0 28 61 / 80 29 312)

Bocholt, 08. März 2012 (EWIBO, Astrid Meyer/Tina Heller, 0 28 71 / 2 17 65 631)

Ahaus, 15. März 2012 (BBS, Sabine Böing 0 25 61 / 899 839 13)

http://www.kh-borken.de/wp-content/plugins/downloads-manager/img/icons/pdf.gif Flyer Unternehmen (327.84KB)



Innungsversammlung der Baugewerken-Innung Bocholt

Dieser Eintrag wurde geschrieben am 27. Februar 2012

Walter Schapdick einstimmig zum Obermeister wiedergewählt -
Mangel an Bewerbern/Bewerberinnen um Lehrstellen

„Die Lehrstellen insbesondere in den Ausbildungsberufen Maurer und Beton- und Stahlbetonbauer können zum 01.08.2012 voraussichtlich nicht alle besetzt werden“, so äußerten sich Walter Schapdick, Obermeister der Baugewerken-Innung Bocholt und Christoph Bruns, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Borken nach einer Erörterung der Thematik im Kreis der Innungsmitglieder der Baugewerken-Innung Bocholt. Bewerbungen seien nach wie vor willkommen, da es noch konkrete freie Ausbildungsstellen gebe. Dies in einer durchaus positiven konjunkturellen Situation im Bauhauptgewerbe.

Es standen auch Neuwahlen an. Walter Schapdick, Bocholt, wurde einstimmig als Obermeister wiedergewählt. Als Stellvertreter wurde Helmut Kempkes, Bocholt einstimmig gewählt. Helmut Kempkes übernimmt ebenfalls das Amt des Lehrlingswartes sowie den Vorsitz im Gesellenprüfungsausschuss. Sein Stellvertreter ist in beiden Ämtern Klaus Schapdick, Bocholt.


Umsatzsteuer – Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Hand

Dieser Eintrag wurde geschrieben am 27. Februar 2012

1.    Umsatzsteuer – Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Hand

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 10. November 2011 – V R 41/10 – entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder ‑ im Wettbewerb zu Privaten ‑ auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Dabei reicht es aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde.

Diese auf einem EuGH-Urteil von 2008 beruhende geänderte Sichtweise des BFH kann zu einer erheblichen Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand im Vergleich zur gegenwärtigen Besteuerungspraxis der Finanzverwaltung führen. Sie kann sich bei Investitionsmaßnahmen aber auch zugunsten der öffentlichen Hand auswirken.

Sachverhalt

Im Streitfall begehrte eine Gemeinde den Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Sport- und Freizeithalle. Die Gemeinde nutzte die Halle für den Schulsport ihrer Schulen, überließ die Halle aber auch gegen Entgelt an private Nutzer sowie an eine Nachbargemeinde für den dortigen Schulunterricht.

Urteil

Der BFH hat die Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeiten mit Ausnahme der Nutzung für den eigenen Schulsport bejaht. Die Gemeinde ist deshalb zum anteiligen Abzug der Vorsteuer entsprechend der Verwendungsabsicht bei Errichtung der Halle berechtigt.

Ferner stellten die Richter klar, dass auch sog. Beistandsleistungen, die zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z.B. Gemeinden erbracht werden, steuerpflichtig sind, sofern es sich um Leistungen handelt, die auch von Privatanbietern erbracht werden können. Entgegen der derzeitigen Besteuerungspraxis können danach z.B. auch die Leistungen kommunaler Rechenzentren umsatzsteuerpflichtig sein.

Mit dem Urteil setzt der BFH seine jüngere Rechtsprechung fort, nach der auch die privatrechtlich erteilte Erlaubnis zum Aufstellen von Automaten in Universitäten (BFH-Urteil vom 15. April 2010 V R 10/09) oder die Überlassung von Pkw-Stellplätzen in Tiefgaragen durch eine Gemeinde auf hoheitlicher Grundlage als entgeltliche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen (BFH-Urteil vom 1. Dezember 2011 V R 1/11).

Bewertung

Der ZVDH begrüßt das BFH-Urteil. Seit vielen Jahren fordert er im Verbund mit anderen Bau- und Ausbau-Verbänden, dass im Besitz von Kommunen befindliche öffentlich-rechtliche Unternehmen im Bereich des öffentlichen Auftragwesens Umsatzsteuer bezahlen müssen, da sie sonst gegenüber den Angeboten von privaten Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil von 19 Prozent haben.

Der ZVDH erwartet, dass das Urteil jetzt angewendet wird und die Finanzverwaltung nicht – wie so häufig in der Vergangenheit – einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht und dadurch bewirkt, dass das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet werden kann.

2.    Umsatzsteuer – Umsatzsteuerausweis bei Kostenvoranschlägen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Februar 2011 -  V R 39/09 – zu der Frage Stellung genommen, wann ein Dokument eine (zusätzliche) Steuerschuld nach § 14c Umsatzsteuergesetz (UStG) auslöst. Diese Vorschrift regelt die Steuerschuld in Fällen des unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises.

Danach schuldet die ausgewiesene Umsatzsteuer, wer als Unternehmer in einer Rechnung für eine Leistung einen zu hohen Steuerbetrag ausweist (unrichtiger Steuerausweis, § 14c Abs. 1 UStG) oder in einer Rechnung einen Umsatzsteuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er dazu nicht berechtigt ist, kein Unternehmer ist oder die infrage stehende Leistung nicht erbracht hat (unberechtigter Steuerausweis, § 14c Abs. 2 UStG).

Folge: „Missbraucht“ der Kunde den Kostenvoranschlag, indem er den Kostenvoranschlag wie eine Rechnung „bucht“ und die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend macht, dann kann der Angebotsersteller (hier: der Dachdeckerbetrieb) für die Umsatzsteuer gemäß § 14c Abs. 2 UStG haften, obwohl der Kunde die Steuer nicht gezahlt hat.

Fraglich ist, wann ein Dokument eine Rechnung im Sinne dieser Vorschrift ist. Der BFH hat nunmehr ‑ abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung ‑ entschieden, dass ein Dokument nicht alle Rechnungspflichtangaben des § 14 Abs. 4 UStG aufweisen muss, um eine Rechnung im Sinne des § 14c UStG darzustellen. Insofern ist der Rechnungsbegriff nach § 15 Abs. 1 UStG (der den Vorsteuerabzug regelt) und nach § 14c UStG nicht identisch. Nach Auffassung des BFH reicht ein abstrakter Gefährdungstatbestand aus, um eine Besteuerung nach § 14c UStG auszulösen.

Dazu ist es bereits ausreichend, wenn ein Dokument die wesentlichen Merkmale einer Rechnung aufweist und dazu geeignet ist, den Empfänger oder einen Dritten zum Vorsteuerabzug zu verleiten.

Bei Kostenvoranschlägen besteht grundsätzlich die Gefahr einer (zusätzlichen) Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG (unberechtigter Steuerausweis). Denn die in dem Kostenvoranschlag bezeichnete Leistung wurde tatsächlich (noch) nicht erbracht. Gleichzeitig enthalten Kostenvoranschläge regelmäßig die wesentlichen Merkmale einer Rechnung wie den Namen und die Anschrift des Unternehmers und des Kunden, die Bezeichnung der Leistung sowie einen Netto-Rechnungsbetrag zuzüglich gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer. Auf den gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer kann zudem aufgrund § 1 Preisangabenverordung (PAngV) nicht verzichtet werden.

Praxishinweis

Kostenvoranschläge sollten deutlich als solche gekennzeichnet werden, um jeglichen Irrtum über die Art des Dokuments und einen möglichen Vorsteuerabzug von vornherein auszuschließen. Das Dokument sollte zum einen deutlich mit dem Wort „Kostenvoranschlag“ überschrieben sein. Bezeichnungen wie „Angebot/Rechnung“ sind zu vermeiden. Zum anderen empfiehlt es sich, den Rechnungsbetrag am Ende des Dokuments mit einem deutlich lesbaren Hinweis zu versehen, z.B. „Dieses Dokument ist ein Kostenvoranschlag für eine noch zu erbringende Leistung. Dieser Kostenvoranschlag berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.“

3.    Berufskraftfahrerqualifikation

Regelmäßig erreichen den ZVDH Berichte, dass Dachdeckerunternehmer von Schulungseinrichtungen mit der Behauptung kontaktiert werden, aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) bestünde eine generelle gesetzliche Schulungspflicht für LKW-fahrende Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk. Vor diesem Hintergrund informiert der ZVDH an dieser Stelle über das BKrFQG.

Das Gesetz sieht vor, dass Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, zukünftig eine besondere Qualifizierung nachweisen müssen, um in diesen Bereichen entweder als Unternehmer/in, selbstständige/r Kraftfahrer/in oder als abhängig beschäftigte/r Fahrer/in tätig sein zu dürfen. Betroffen davon sind Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t im Güterverkehr sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr. Dies gilt für den gewerblichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr ebenso wie für den Werkverkehr. Jede Fahrt, die nicht privat durchgeführt wird, gilt im Sinne des BKrFQG dabei als gewerbliche Fahrt.

Ausnahmeregelung für Handwerker

Grundsätzlich wären die meisten im Dachdeckerhandwerk eingesetzten Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder mehr als acht Fahrgastplätzen zunächst einmal betroffen. Das BKrFQG formuliert in § 1 Abs. 2 Nr. 5 jedoch eine Ausnahmeregelung für Handwerker.

Diese Regelung kann in Anspruch genommen werden, wenn bei einer Fahrt folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Mit dem Fahrzeug wird ausschließlich Material und/oder Ausrüstung transportiert, das der Fahrer für die Ausübung seines Berufs verwendet,
    und
  2. das Führen des Fahrzeugs ist nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers.

Für die Praxis heißt das: Ein Beschäftigter im Dachdeckerhandwerk, der mit einem über 3,5 t schweren Fahrzeug zur Baustelle fährt und das geladene Material nicht nur ablädt, sondern (mit seinen Kollegen) auch verbaut, wird von der in § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG formulierten Ausnahmeregelung des BKrFQG erfasst. Kann die Ausnahmeregelung angewendet werden, muss der Fahrer weder eine so genannte Grundqualifikation noch eine Weiterbildung nachweisen. Dies gilt auch, wenn der Beschäftigte den Führerschein erst in Zukunft erwerben möchte.

Wann greift die Ausnahmeregelung nicht?

Fährt ein Mitarbeiter das Baustellenmaterial beispielsweise im Speditionsbetrieb aus und wird somit die Fahrtätigkeit zur Haupttätigkeit, greift allerdings die Handwerkerausnahme nicht und es besteht Schulungspflicht. Die Frist zur Weiterbildung endet 2014 und ist von den betroffenen Fahrern zu beachten. Experten befürchten einen großen Schulungsengpass und empfehlen eine zeitnahe Ausbildung der schulungspflichtigen Fahrer. Für das Dachdeckerhandwerk wird die Schulungspflicht allerdings in der Regel nur in wenigen Fällen relevant sein.

4.    Materialgarantien – Grundsätzliches zur Gewährleistung und Garantie

Aufgrund der bekannten Problematik bei der Durchsetzung älterer Materialgarantien (diffuses und auf alter Rechtsprechung beruhendes Garantiesystem; Rechtsunsicherheiten bei Firmenübernahmen) hat die Mitgliederversammlung des ZVDH bereits im letzten Jahr beschlossen, die alten Garantiehinterlegungen zum Jahresende 2012 auslaufen zu lassen.

Der ZVDH hat nun alle Hinterleger von älteren Materialgarantien angeschrieben und über das Auslaufen zum Jahresende informiert. Gleichzeitig hat er angeregt, die Altgarantien durch die einheitlichen und rechtssicheren ZVDH-Materialgarantien neuen Musters zu ersetzen.

Bereits kurz nach dem Anschreiben erhielt der ZVDH zahlreiche Reaktionen von Herstellern, die Interesse an einer Ersetzung der alten durch neue Materialgarantien geäußert haben. Der Zeitpunkt des Anschreibens wurde bewusst so gewählt, dass Gelegenheit bestand, die ersten Gespräche bereits während der DACH+HOLZ International in Stuttgart zu führen.

Über den Stand der Bemühungen werden wir berichten.


“Abschied vom Lehrlingsleben” – Metall-Innung Borken – Bocholt spricht Azubis feierlich los

Dieser Eintrag wurde geschrieben am 24. Februar 2012

Ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben 79 Auszubildende der Metall-Innung Borken – Bocholt in den Berufen Metallbauer und Feinwerkmechaniker und wurden in einem feierlichen Rahmen lossgesprochen.

Obermeister Christoph Peveling freute sich sichtlich, dass seine Innung mitgeholfen hatte, so viele Facharbeiter „heranwachsen“ zu lassen. „Der Kreis Borken als Hochburg unseres Handwerks ist auf junge Menschen angewiesen“, ermutigte er die fertigen Gesellen und die Gesellin, Glück und Zufriedenheit im Beruf zu finden.

 

Der Vizepräsident der Handwerkwerkskammer Münster, Hans Hund war auch zur Lossprechungsfeier gekommen, schließlich kommt ein Drittel aller Ausbildungsplätze auch aus dem Handwerk. „130 Berufe und 4,8 Millionen Beschäftigte hat das Handwerk“, erklärte Hund mit Verweis auf die entsprechende Image-Kampagne des Handwerks. Für Deutschland sieht er die Aufgabe darin, die Jugendlichen zu erreichen, welche nicht ausbildungsfähig oder ausbildungswillig sind, denn in einer Jugendarbeitslosigkeit von 40 bis 50 Prozent, wie sie beispielsweise in Spanien existiert, „besteht ein Explosionspotenzial, das man sich vorstellen kann“. Die Gesellen und die Gesellin forderte er mit den Worten Laozes „Lernen ist wie Rudern gegen den Strom, wer aufhört fällt zurück“ auf, Mut zu haben sich Ziele zu setzen. Der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Christoph Bruns hob vor allem das endogene Wachstum des Handwerks im Kreis hervor, „welches den Kreis Borken auch so stark gemacht hat“. Für die Gesellen und die Gesellin erhofft er sich, dass sich deren persönliche Erwartungen im Beruf erfüllen. (Bericht aus dem Bocholter Report)


Zweiradmechaniker: Paul Rose bleibt Obermeister

Dieser Eintrag wurde geschrieben am 24. Februar 2012

Zweiradmechaniker-Innung

 

Paul Rose ist der alte und neue Obermeister der Zweiradmechaniker-Innung Borken. Er wurde einstimmig als Obermeister wiedergewählt. Als seine Stellvertreter wurden Herbert Holtkamp, Rhede, und Bernhard Terbrack, Vreden einstimmig gewählt. Als Lehrlingswart wurde Ludger Kestermann, Ahaus gewählt. In den Gesellenprüfungsausschuss wurde Burchard Müller, Ahaus als Meisterbeisitzer gewählt. Seine Stellvertreter sind Franz-Theodor Büchter, Velen, Ludger Kestermann, Ahaus und Friedhelm Heumer, Bocholt.

Über die Veränderungen des Zweiradmarktes informierte Assessor Markus Büttner vom Landesinnungsverband des Zweiradmechaniker-Handwerks. Hierbei wurde sehr deutlich, dass das Elektrofahrrad nicht nur für ältere Verkehrsteilnehmer, sondern zunehmend für alle ein attraktives Hightech-Fortbewegungsmittel darstellt. „Der Markt für Zweiräder wandelt sich mit großer Geschwindigkeit. Insbesondere der Marktanteil der Elektroräder wächst stetig“, so Paul Rose, alter und neuer Obermeister der Zweiradmechaniker-Innung Borken.  Hierauf habe sich das Zweiradmechaniker-Handwerk größtenteils auch eingestellt.


Bauhandwerk soll für internationale Sozialstandards haften –

Dieser Eintrag wurde geschrieben am 31. Januar 2012

Vergabegesetz NRW stellt heimische Unternehmen vor Rätsel

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Noch bevor das Vergabe- und Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen am 1. Mai 2012 in Kraft tritt, erntet es im Baugewerbe herbe Kritik bei der Obermeistertagung des Baugewerbeverbandes Westfalen in Südlohn-Oeding am 13. und 14. Januar 2012.
Josef Scharlau, Obermeister der Baugewerken-Innung Ahaus bringt es auf den Punkt: „Das heimische Handwerk steht für fair und lokal hergestellte Produkte. Wie sollen wir kontrollieren, unter welchen Bedingungen ein Granit in Brasilien oder Indien geschlagen wird, den unsere Baustoffhändler einführen?“. Das aber verlangt das Gesetz. Künftig ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Nordrhein-Westfalen nicht nur an Mindestlöhne gekoppelt sondern auch an andere Sozialstandards wie das Verbot von Kinderarbeit oder den Nachweis von Fördermaßnahmen für Frauen in Unternehmen.
„Die im Gesetz verordnete Lohnuntergrenze von 8,62 Euro war für uns nie Thema“, stellt der Vorsitzende der Innung fest. Im Tarifvertrag garantiere das Baugewerbe mit 11,05 Euro schon jetzt einen besseren Mindestlohn. Bau- und Wirtschaftsminister Karry K. Voigtsberger stellte kürzlich die unbürokratische Handhabe des Gesetzes in Aussicht. Die Unternehmen sollen schriftlich die Einhaltung von Lohngrenzen und Sozialstandards erklären, eine Prüfabteilung im Wirtschaftsministerium würde stichprobenartig die Richtigkeit dieser Erklärungen kontrollieren.
„Kontrollen sind gut, aber Stichproben garantieren doch keine flächendeckende Einhaltung von Sozialstandards“ stellten Vertreter der  Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Innung Borken fest. Sie befürchtet Missbrauch und Wettbewerbsverzerrungen. Die westfälischen Bau-Innungen werben alternativ für eine Präqualifikation, bei der Bewerber um öffentliche Aufträge jährlich ihre Eignung bei einer unabhängigen Stelle nachweisen. Dieses Kontrollverfahren gibt es bereits. Das Tariftreuegesetz erwähnt es auch, schreibt es aber nicht zwingend vor.

Die drei Bau-Innungen im Kreis Borken sowie die Fliesen-, Platten- und Mosaikleger-Innung Borken vertreten als lokaler Arbeitgeber- und Fachverband 288 tarifgebundene Bauunternehmen mit rund 3.000 Beschäftigten.


Handwerk geht aufs Eis

Dieser Eintrag wurde geschrieben am 10. Januar 2012

Unter dem Motto “Handwerk spezial” veranstaltete die Kreishandwerkerschaft Borken am Montag, 9. Januar 2012 für Mitgliedsbetriebe der Innungen sowie deren Mitarbeiter/innen, Familien und Freunden einen Abend in der Eissportarena der StattAlm bei der Firma Tobit.Software in Ahaus.

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